Perücken bei Haarausfall
Bei medikamentös bedingtem Haarausfall als Folge der Chemotherapie erhalten Sie nach ärztlicher Verordnung und vorheriger Bewilligung durch die Kasse eine Perücke. Zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und verschiedenen Frisörgeschäften wurden für die Inanspruchnahme von Perücken Versorgungsverträge abgeschlossen. Anhand dieser Verträge konnte im Interesse der betroffenen Patientinnen eine zuzahlungsfreie Perückenversorgung sichergestellt werden. Von den Versicherten ist lediglich der gesetzliche Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Tarifes (mindestens aber EUR 39,00 - gültig für das Jahr 2023) beim Vertragspartner zu entrichten.
Informationen über den jeweiligen Stand der Vertragspartner erhalten Sie bei der ÖGK unter der Tel.Nr. 050 / 8455-0 oder im Internet unter www.gesundheitskasse.at (für Versicherte/Vertragspartner/Perücken-Vertragslieferanten)
Achtung!
Mehrkosten für medizinisch nicht begründbare Naturhaarausführungen sowie Pflegeartikel müssen jedoch von den Patientinnen selbst finanziert werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir, vor Beginn der Chemotherapie mit einem Frisör/Vertragspartner Aussehen und Art der Perücke zu besprechen.
Sollten Sie bei einer anderen Kasse - also nicht ÖGK - versichert sein, so erkundigen Sie sich bitte dort über deren Angebote.