Brust-Prothesen und Spezial-BH

Die leichte Erstversorgung (Prothese) erhalten Sie kostenlos im Krankenhaus. Diese Prothesen werden von der ÖGK den chirurgischen Abteilungen der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Die Erstversorgungsprothese sollten Sie bis zur vollständigen Wundheilung bzw. je nach Fall bis zum Ab­schluss der Nachbehandlung tragen.

Bei brusterhaltender Teilresektion erfolgt anschließend die Versorgung mit einer Silikon-Teilprothese. Bei einer Totalamputation hingegen wird eine Silikon-Vollprothese angepasst. Alle Ausführungen sind in verschiedenen Größen und Formen wählbar. Die Kosten werden von der ÖGK zur Gänze ge­tragen. Alle 2 Jahre haben Sie Anspruch auf eine neue Prothese.

Sowohl bei einer ein- bzw. beidseitigen Amputation besteht ein Anspruch auf eine Brustprothesen­halterung in Form eines Spezial-BH. Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten (gerechnet ab der ersten Verordnung) werden insgesamt zwei Versorgungen von der ÖGK finanziert. Die Ver­sorgungen können gleichzeitig oder auch zeitlich versetzt in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt die Kasse zur Gänze – Aufzahlungen für modebedingte Sondermodelle sind möglich.

Für jede Brustprothese bzw. Brustprothesenhalterung wird eine ärztliche Verordnung benötigt, welche vor dem Bezug des Behelfes bei der Kasse zur Bewilligung einzureichen ist. Vielfach wird die Ein­holung der Bewilligung von den Bandagisten als Kundenservice übernommen.